Teilnahmevereinbarung * In dieser Teilnahmevereinbarung findest du alle Bedingungen, die für deine Teilnahme am SCANDIC RUN Nordkapp Edition 2026 gelten. Schließlich hast du dich angemeldet, für ein unvergesslicher Roadtrip zum nördlichsten Punkt Europas.. Eine Strecke, auf der so wenig wie möglich navigiert wird, auf der du aber auf altmodische Art und Weise auf Verkehrsschilder achten musst.
Veranstalter
SCANDIC RUN B.V.
U.T. Delfiaweg 12
9745 EN Groningen
Nummer der Handelskammer: 85190098
E-Mail-Adresse: info@scandicrun.com
Bedingungen für die Teilnahme
1. Allgemeines
1. Du hast ein Ticket für die Teilnahme an der SCANDIC RUN Nordkapp Edition 2026 erworben. Diese Veranstaltung findet vom 22. Februar bis 5 März 2026 statt. Wenn die Umstände es erfordern, dass die Veranstaltung an einem anderen Datum stattfindet, wirst du von SCANDIC RUN informiert.
2. Die Teilnahmegebühr beträgt 3.950 € (inkl. MwSt.) pro Team mit zwei Teilnehmern und einem Doppelzimmer. Für Teams mit mehr als zwei Personen oder mehr als einem Hotelzimmer gelten andere Preise.
3. Nach der Anmeldung wird ein Ticket für die Teilnahme für dich reserviert. Wenn die erste Rate von 1.000
€ nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt wird, kann das Ticket an ein anderes Team vergeben werden.
4. Wenn die zweite Rate mit dem Restbetrag nicht innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt wird, kann das Ticket an eine andere Team vergeben werden. Wenn es keine Warteliste gibt, habt ihr keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufbetrags. Wenn der Zeitraum von 90 Tagen nach dem 1. Dezember 2025 endet, ist der 1. Dezember 2025 das endgültige Zahlungsdatum.
5. Jedes teilnehmende Fahrzeug muss aus mindestens zwei Personen pro Team bestehen. Es ist nicht gestattet, ohne die Erlaubnis von SCANDIC RUN mehrere Mitglieder zum Team hinzuzufügen. Jedes zusätzliche Mitglied eines von SCANDIC RUN genehmigten Teams muss vor der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen unterzeichnet und die zusätzlichen Teilnahmekosten für den zusätzlichen Teilnehmer bezahlt haben.
6. Dieser Teilnahmevertrag ist kein Reisevertrag im Sinne des Bundesgesetzbuches. SCANDIC RUN kann nicht als Reiseveranstalter angesehen werden.
7. SCANDIC RUN ist nicht verantwortlich für die Organisation und/oder die Bezahlung zusätzlicher Leistungen rund um den Lauf. Ausgenommen hiervon sind das im Hotelpaket enthaltene Frühstück sowie die Fähre zwischen Schweden und Finnland.
2. Informationen von SCANDIC RUN
1. SCANDIC RUN stellt vor dem Start des Roadtrips alle Informationen zur Verfügung, die du als Teilnehmer für die Teilnahme am Roadtrip benötigst. Bis Dezember 2025 wird jedem Teilnehmer ein digitales Handbuch an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Dieses Handbuch enthält alle Angaben zu den Zielorten, Notrufnummern und andere wichtige Informationen. Behalte dein Spam-Postfach im Auge!
2. Etwa im Dezember 2025 erhält jedes Team Türaufkleber und Rallye-Schilder für das Teilnehmerfahrzeug. Jeder Teilnehmer muss die 60x30cm großen Türaufkleber an den Vordertüren seines Teilnehmerfahrzeugs anbringen.
3. SCANDIC RUN übernimmt keine Verantwortung für allgemeine Informationen in Fotos, Broschüren, Websites oder anderen Informationsträgern, die von anderen als SCANDIC RUN selbst erstellt und/oder veröffentlicht wurden.
3. Verantwortung Teilnehmer
1. Als Teilnehmer bist du selbst dafür verantwortlich, bei den zuständigen Behörden die notwendigen zusätzlichen Informationen über Pässe und eventuelle Visabestimmungen einzuholen.
2. Als Teilnehmer/in bist du verpflichtet, SCANDIC RUN alle Informationen rechtzeitig und in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen, wenn SCANDIC RUN dies verlangt. Du bist selbst für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der SCANDIC RUN zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich, auch wenn sie von anderen stammen.
3. Als Teilnehmer bist du dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob der Fahrer des teilnehmenden Fahrzeugs kompetent und (körperlich) geeignet ist, das teilnehmende Fahrzeug zu führen.
4. Als Teilnehmer bist du in jedem Fall für die Entscheidungen verantwortlich, die du vor, während und nach der Fahrt triffst. Du musst selbst beurteilen, ob eine Strecke sicher genug ist, um sie zu befahren. Niemand ist verpflichtet, die angegebene Strecke (vollständig oder nicht) zu befahren, und es steht ihm frei, eine Strecke zu wählen, mit der er sich wohlfühlt(e).
5. Als Teilnehmer musst du bei Beginn des Roadtrips mindestens 18 Jahre alt sein.
6. Die Geschwindigkeit spielt bei der Teilnahme am Roadtrip keine Rolle. Der Roadtrip hat keinen Wettbewerbscharakter, bei dem es um Geschwindigkeit und Fahrkönnen geht. SCANDIC RUN übernimmt keine Haftung, wenn du dich als Teilnehmer entscheidest, an einem solchen Wettkampf teilzunehmen.
4. Änderungen
1. SCANDIC RUN hat das Recht, den Teilnahmevertrag einseitig zu ändern und/oder weitere Bedingungen an die Lieferung und/oder Ausführung dieses Teilnahmevertrages zu knüpfen.
2. Wenn du Änderungen am Teilnahmevertrag vornehmen willst, musst du SCANDIC RUN rechtzeitig und schriftlich informieren. Die Änderungen werden erst durch und mit ihrer schriftlichen Annahme durch SCANDIC RUN wirksam. Ohne in Verzug zu geraten, kann SCANDIC RUN einen Antrag des Teilnehmers auf Änderung des Teilnahmevertrages ablehnen.
5. Verzicht auf die Teilnahme
1. Diese Teilnahmevereinbarung ist vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
2. Als Team kannst du bis zu einem Monat vor dem Start des Roadtrips von dieser Teilnahmevereinbarung zurücktreten. Bei einer Kündigung kann das Startticket deines Teams auf das nächste Team auf der Warteliste übertragen werden. Gibt es keine Warteliste oder erfolgt die Stornierung zu spät, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.
3. Du kannst SCANDIC RUN schriftlich auffordern, dich durch ein anderes Mitglied zu ersetzen. Dies unterliegt den folgenden Bedingungen:
a. die Ersatzperson erfüllt alle Bedingungen dieser Teilnehmervereinbarung;
b. die Ersatzperson übernimmt die Teilnehmervereinbarung und alle ihre Bedingungen. Du stellst selbst sicher, dass deine Ersatzperson über diese Teilnehmervereinbarung informiert ist;
c. der Antrag auf Ersatzteilnehmer muss spätestens 7 Arbeitstage vor der Abreise eingereicht werden oder so rechtzeitig, dass alle notwendigen Formalitäten noch von SCANDIC RUN erledigt werden können;
d. sobald SCANDIC RUN schriftlich mitgeteilt hat, dass der Ersatzteilnehmer erfolgreich war, darf der Ersatzteilnehmer am Roadtrip teilnehmen.
6. Annullierung des Roadtrips durch SCANDIC RUN
1. SCANDIC RUN kann den Teilnahmevertrag stornieren, wenn nach Ansicht von SCANDIC RUN nicht genügend Anmeldungen für die Durchführung des Roadtrips vorliegen. In diesem Fall hat der Teilnehmer lediglich Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Teilnahmegebühr. SCANDIC RUN haftet nicht für sonstige Schäden.
2. Im Falle höherer Gewalt ist SCANDIC RUN berechtigt, entweder die Erfüllung des Teilnehmervertrages für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen oder den Teilnehmervertrag ganz oder teilweise zu kündigen. SCANDIC RUN kann dies ohne gerichtliche Intervention und ohne dass SCANDIC RUN zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, beschließen. Im Falle einer Kündigung des Teilnehmervertrages aufgrund höherer Gewalt werden 50 % des gezahlten Kaufpreises erstattet.
3. Als höhere Gewalt gilt jeder von SCANDIC RUN nicht zu vertretende Umstand - auch wenn er bei Abschluss des Teilnehmervertrages bereits vorhersehbar war -, der die Erfüllung des Teilnehmervertrages dauernd oder vorübergehend verhindert oder erschwert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Epidemien/Pandemien, behördliche Behinderungsmaßnahmen und ähnliche Ereignisse, die Aufhebung oder nicht rechtzeitige Erfüllung von durch SCANDIC RUN abgeschlossenen Verträgen durch Dritte sowie das Fehlen von zu erlangenden Genehmigungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Umstände, die die höhere Gewalt verursachen, in den Niederlanden oder in einem anderen Land auftreten.
4. Sollte der Roadtrip, während die Woche aufgrund von höherer Gewalt, Katastrophen, Unfällen und dergleichen abgebrochen werden. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags.
5. (Sonstige) Kosten, die dem Teilnehmer durch die Stornierung entstehen, können von SCANDIC RUN nicht erstattet werden.
7. Das teilnehmende Fahrzeug
1. Es ist obligatorisch, dass jedes teilnehmende Fahrzeug
a. versichert ist.
b. eine gültige TÜV-Abnahme hat, die mindestens bis zum Ende des Roadtrips gültig ist.
c. den gesetzlichen Bestimmungen aller Länder entspricht, durch die die Strecke des Roadtrips führt.
d. mit Winterreifen ausgestattet ist, die das 3PMSF-Symbol tragen und eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe haben.
e. alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen enthält.
Wenn das vordere Fahrzeug diese Bedingungen nicht erfüllt, kann das Team nicht teilnehmen.
2. Die Teilnehmer müssen zu jeder Zeit die örtlich geltenden Verkehrsvorschriften einhalten.
8. Veröffentlichungen
Du erteilst SCANDIC RUN die Erlaubnis, Fotomaterial und andere Informationen, die für die Werbeaktivitäten von SCANDIC RUN relevant sein können, über (Online-)Kommunikations- und Informationskanäle zu veröffentlichen, einschließlich der Website www.scandicrun.com, www.scandicrun.de und der Social-Media-Kanäle von SCANDIC RUN. Wenn du möchtest, dass veröffentlichte Fotos entfernt werden, kannst du SCANDIC RUN entsprechend benachrichtigen.
9. Haftung
1. Die Teilnahme am SCANDIC RUN erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Teilnehmers. Du stellst SCANDIC RUN von allen (möglichen) Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Roadtrip frei.
2. SCANDIC RUN bemüht sich um eine ordnungsgemäße und sorgfältige Durchführung des Teilnehmervertrages, kann und wird aber niemals garantieren, dass die Durchführung des Roadtrips möglich ist. Die Organisation des Roadtrips erfolgt auf der Grundlage einer Bemühungsverpflichtung.
3. Wenn der Roadtrip aufgrund von Umständen, die weder SCANDIC RUN noch dem Teilnehmer zuzuschreiben sind, nicht den Erwartungen entspricht, die du als Teilnehmer (vernünftigerweise) hättest haben müssen, trägt jeder seinen eigenen Schaden.
4. SCANDIC RUN ist in keiner Weise verantwortlich für die Rückführung von Fahrzeugen oder Personen, Eigentum von Teilnehmern und/oder anderen Personen, Unfälle, Schäden und/oder andere Schäden, die
Teilnehmern, Rückkehrern und anderen Personen vor, während und/oder nach dem Roadtrip entstehen können oder entstanden sind.
5. Soweit du als Teilnehmer einen Schaden erleidest, der durch eine rechtswidrige Handlung, Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von SCANDIC RUN oder von SCANDIC RUN beauftragten Dritten und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, ist die Höhe des von SCANDIC RUN zu leistenden Schadensersatzes auf maximal die vom Teilnehmer gezahlte Teilnahmegebühr beschränkt.
10. Ausschluss von der Teilnahme
1. Entspricht das teilnehmende Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen und/oder zeigen die Teilnehmer ein unsicheres Verhalten im Straßenverkehr, behält sich SCANDIC RUN das Recht vor, den/die Teilnehmer - ohne in Verzug zu geraten - von der Teilnahme auszuschließen.
2. SCANDIC RUN kann - ohne in Verzug zu geraten - einen Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme am Roadtrip ausschließen, der eine solche Belästigung oder Unannehmlichkeit verursacht (oder verursachen kann), die die ordnungsgemäße Durchführung des Roadtrips behindert oder behindern kann.
3. Der Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme nach Ermessen von SCANDIC RUN berechtigt den Teilnehmer nicht, Schadensersatz oder den gezahlten Kaufpreis (zurück) zu verlangen.
11. Beanstandungen
Beanstandungen des Roadtrips müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Roadtrip schriftlich bei SCANDIC RUN per E-Mail an info@scandicrun.com geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Einverständnis der Teilnehmerin mit der Durchführung des Roadtrips als erteilt.
12. Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung
1. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, bis zum 4. Januar 2026 eine digitale Version des Teilnahmevertrags zu unterzeichnen. Wird die Teilnahmevereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig unterzeichnet, kann der Roadtrip nicht durchgeführt werden. In diesem Fall kann SCANDIC RUN den Platz an ein anderes Team auf der Warteliste vergeben. Wenn es keine Warteliste gibt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.
2. SCANDIC RUN verwendet eine Online-Signatur (Service) zur Unterzeichnung dieser Teilnahmevereinbarung. SCANDIC RUN erklärt damit, dass es sich bei diesem Teilnahmevertrag um die Originalfassung handelt und der Teilnahmevertrag SCANDIC RUN und dich als Teilnehmer gültig bindet. Sobald du den Teilnahmevertrag (digital) unterschrieben hast, erhält SCANDIC RUN eine E-Mail, die als Beweis für das Zustandekommen des Vertrages gilt.